Umwelt
Themenfelder Themen der Bauindustrie, die einen Bezug zu den Umweltmedien Boden, Wasser und Luft haben, werden im Umweltausschuss behandelt. Hatte der Umweltausschuss seinen Aufgabenbereich in der Vergangenheit insbesondere in den Technik-Feldern Boden- und Gewässerschutz, Abfallbehandlung und -verwertung sowie Deponienbau und -betrieb, so besteht die aktuelle Herausforderung auch darin, politisch aktuelle Themen, wie Klimaschutz und Energieeffizienz oder das Nachhaltige Bauen zu begleiten. Alle Mitglieder der Trägerverbände können sich aktiv in den Umweltausschuss einbringen. Ebenso steht allen Mitgliedern die Informationsplattform des Mitgleiderbereichs zur Verfügung.
Kreislauf- und Abfallwirtschaft In der Bundesrepublik Deutschland fallen jährlich rund 220 Millionen Tonnen mineralischer Bauabfälle an. Das sind rund 2/3 des gesamten Abfallaufkommens der Republik. Die mineralischen Bauabfälle bestehen dabei zu 2/3 aus Bodenaushub und zu 1/3 aus Bauschutt, Straßen-aufbruch und Baustellenabfällen.
Während Bodenaushub meist unmittelbar wiederverwertet werden kann, bedürfen rund 70 Prozent der übrigen Fraktionen, d. h. etwa 50 Millionen Tonnen, der Aufbereitung, um die notwendigen Qualitäten für eine Wiederverwendung zu erreichen. Die Verteilung des jährlichen Anfalls der einzelnen Fraktionen ist seit mehr als 10 Jahre weitgehend konstant.
Die anfallenden mineralischen Bauabfälle werden heute nahezu vollständig ver-wertet. Bei Bodenaushub liegt die Verwertungsquote im langjährigen Mittel bei über 94 %; Straßenaufbruch wird zu rund 97 % wiederverwertet.Bei den aufbereiteten RC-Materialien aus Bauschutt liegt die Wiederverwertungsquote bei etwa 89 %. Recycling-Baustoffe ersetzen damit 9 % des jährlichen Primärbaustoffverbrauchs.
Aktuell liegt ein erster Arbeitsentwurf für die Neufassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vor, mit dem insbesondere EU-Vorgaben umgesetzt werden sollen. Der Umweltausschuss hat bereits eine erste Stellungnahme zum neuen Gesetz abgegeben.
Boden- und Gewässerschutz Die Bauwirtschaft agiert in einem Umfeld, das von einem Zielkonflikt beherrscht wird: Boden- und Gewässerschutz contra Kreislauf-wirtschaft und Ressourcenschonung. Im Zuge der aktuellen Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts sollte der Zielkonflikt gelöst werden. Denn an der Schnittstelle ergeben sich erhebliche Probleme: Mit steigenden Anforderungen an den Boden- und Gewässerschutz wird der Einsatz von Bauprodukten und die Verwertung von mineralischen Abfällen zu-nehmend erschwert, teilweise sogar verhindert.
Die aktuell diskutierten Anforderungen
an Eluate aus mineralischen Abfällen
und Baustoffen sind strenger, als die Anforderungen an
Trinkwasser oder Mineral- und Tafelwasser. Baustoffe können
derart scharfe Anforderungen nicht einhalten,
so dass die Festlegung
entsprechender Grenzwerte zu einem Ausschluss von Bau-stoffen
und zu einer erhöhten Deponierung mineralischer Abfällen
führen wird.
Es ist ohne Frage richtig, dass der Gesetzgeber Vorsorgeprinzipien
statuiert - falsch ist aber, wenn sich diese Prinzipien
zu einer"Vor-Vorsorge" entwickeln
und andere Umweltziele unberücksichtigt bleiben.
Die Bauindustrie fordert daher nebem einem klaren Bekenntnis zur Kreislauf-wirtschaft einen verlässlichen und transparenten gesetzlichen Rahmen mit bundes-einheitlichem Vollzug und praxisgerechter Auslegung. Dabei ist eine Balance von Boden- und Gewässerschutz zur Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung sicherzustellen.
Nachhaltiges Bauen Mit
der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung
im Jahre 1992 in Rio de Janeiro hat sich die internationale
Staaten-gemeinschaft zum Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung
bekannt und sich mit der Agenda 21 ein globales Aktionsprogramm
für das 21. Jahrhundert gegeben. Darin werden die Unterzeichnerstaaten
aufgefordert, eine Strategie zu entwickeln, die eine wirtschaftlich
leistungsfähige, sozial gerechte und ökologisch verträgliche
Entwicklung zum Ziel hat.
Ein Bestandteil der Strategie ist das Nachhaltige Bauen. Mit dem 2001 erschienenen Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ des BMVBS wurden die wesentlichen Planungs-grundsätze festgelegt. Zur Konkretisierung hat das BMVBS einen "Runden Tisch" eingesetzt, der das Nachhaltigkeitsbewertungs- und Zertifizierungssystem des Deutschen Gütesiegels Nachhaltiges Bauen für Büro- und Verwaltungsneubauten entwickelt hat. Das System des Bundes ist seit April 2010 verfügbar.
Parallel hat der Bund neben seinem eigenen Zertifizierungssystem (BNB) auch Verfahrensregeln veröffentlicht, um Systeme anderer Anbietern entsprechend anzuerkennen.
Energetische Sanierung Der Klimawandel erfordert, den Ausstoss klimaschäd-licher Gase wie CO2 deutlich zu reduzieren, wenn die globale Erderwärmung mittelfristig begrenzt werden soll. Um diesen Prozess zu unterstützen, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die nationalen CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 % unter den Wert von 1990 zu senken.
Die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes ist dabei aus zwei Gründen besonders interessant. Erstens kann hier das größte Minderungspotenzial gehoben werden und zweitens sind die Maßnahmen in aller Regel auch für den Investor lukrativ, da sich die Investitionen in Wärmedämmung, Fenster und Gebäudetechnik meist amortisieren.
Die Bauindustrie unterstützt die Zielsetzung der Bundesregierung und setzt sich dafür ein, bestehende Hemmnisse, wie das Investor-Nutzer-Dilemma im Wohnegebäudesektor, auszuräumen, um die energetische Sanierung voranzubringen.Dabei setzt sie sich auch dafür ein, den Bestandsersatz als umfänglichste Variante der energetischen Sanierung in die Förderprogramme zu integrieren.
27.05.2010
Ansprechpartner
Herr Dipl.-Geol. Thomas Paetzold
(Vorsitzender des Umweltausschusses)
Tel: 069-7929300
E-Mail: thomas.paetzold@wf-ib.de
Herr Dr.-Ing. Berthold Schäfer
(Geschäftsführung)
Tel: 030 - 23 60 96 - 45
E-Mail: schaefer@betonverein.de
Frau Kerstin Mrochen
(Sekretariat)
Tel: 030 - 23 60 96 - 30
E-Mail: k.mrochen@betonverein.de
Fragen und Anregungen