Arbeitssicherheit

Situation Der Arbeitsschutz in Deutschland befindet sich seit rund 10 Jahren in der Deregulierungsphase - das duale Arbeitsschutzsystem mit autonomer Rechtsetzung seitdem auf dem Rückzug. In dem Maße, in dem gesetzliche Vorgaben abgebaut werden, stehen die Unternehmer in der Pflicht, die Schutzziele der nach wie vor bestehenden Rechtsgrundsätze in wirkungsvolle Handlungsvorgaben für die Beschäftigten umzusetzen.

 

Verantwortung Den Fach- und Führungskräften in den Unternehmen obliegt damit ein weites Regelungsfeld, Arbeitsplätze und Betriebsmittel hinsichtlich möglicher Gefährdungen zu bewerten und Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich festzulegen. Unterstützung bieten dabei die technischen Aufsichtsdienste der Berufsgenossen-schaften und die Arbeitsschutzverwaltungen.

Zudem sind Regelungen des Arbeitsschutzes zunehmend europäisch geprägt. Es ist erklärtes Ziel der Europäischen Union, umfassende Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern zu schaffen.

So tritt der nationale Gesetzgeber heute im Zuge der Umsetzung von EU-Vor-schriften häufig als Regelsetzer an die Stelle der Berufsgenossenschaften, die ihre zukünftige Rolle noch definieren müssen.


Regelwerk Zur Konkretisierung des Vorschriftenwerkes dienen Technische Regeln, für deren Erarbeitung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Ausschüsse eingerichtet hat:
ASTA - Ausschuss für Arbeitsstätten
AGS - Ausschuss für Gefahrstoffe
ABS - Ausschuss für Betriebssicherheit
ABAS - Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
AtAV - Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte

So hat beispielsweise der AGS die Aufgabe, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu erabeiten. Die TRGS sollen dabei den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wiedergeben.

Da mit der neuen Gefahrstoffverordnung zunächst alle TRGSen außer Kraft gesetzt wurden (jedoch sinngemäß weiterhin zu beachten sind), obliegt es nun dem AGS, diese zu überprüfen und entweder anpassend zu überarbeiten oder endgültig zurückzuziehen. In anderen Ausschüssen stellt sich die Situation ähnlich dar.

 

Konsequenzen Die Deregulierung führt damit nicht nur zu einem rechtlichen "Vakuum", sondern auch zu einem erheblichen Überarbeitungsaufwand. Anhand der ersten "neuen" TRGSen zeigt sich zudem, wie kompliziert es ist, Vorschriften mit deregulierendem Charakter zu erarbeiten, denn vereinzelt sind eben doch konkrete Vorgaben in Maß und Zahl notwendig.

Die vielfältigen Möglichkeiten zur Ausgestaltung der heutigen Arbeitsschutz-grundsätze bedeuten dabei nicht nur Freiheiten für Unternehmen, sondern auch Risiken, die auch in juristischen Konsequenzen münden können.

 

Fachberaterkreis Arbeitsicherheit/Prävention Gemeinsam unterhalten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein den Fachberaterkreis Arbeitssicherheit/Prävention. Seine Aufgabe ist es, die Neufassung der Technischen Regelwerke zu begleiten und dabei insbesondere sicherzustellen, dass die besonderen Bedingungen auf Baustellen ausreichend und angemessen berücksichtigt werden.

Alle Mitglieder der Trägerverbände können im Fachberaterkreis mitwirken.

 

27.05.2010

 

Ansprechpartner

 

 

Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Strampe
(Vorsitzender des Fachberaterkreises)
Tel: 04152 - 87 59 70
E-Mail: wstrampe@franki.de

Herr Dr.-Ing. Berthold Schäfer
(Geschäftsführung)
Tel: 030 - 23 60 96 - 45
E-Mail: schaefer@betonverein.de

Frau Kerstin Mrochen
(Sekretariat)
Tel: 030 - 23 60 96 - 30
E-Mail: k.mrochen@betonverein.de

 

 

Fragen und Anregungen

 

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